Richtlinien der Bläserschule
Stand: September 1998
- Die Bläserschule ist eine Einrichtung der Stadtmusik
Schwenningen und wird durch diese sowie durch Zuschüsse der Stadt
Villingen-Schwenningen unterstützt.
- Die Leitung der Bläserschule obliegt dem
Stadtmusikdirektor.
- Die Bläserschule dient vor allem dem Ziel, Jugendliche auf dem
Gebiet der Blas- und Schlaginstrumente auszubilden, um später eine Mitwirkung im
Vororchester, im Jugendblasorchester oder im Großen Blasorchester der Stadtmusik
Schwenningen zu ermöglichen.
- Die Mitwirkung im Vororchester, Jugendblasorchester oder im
Großen Blasorchester (je nach Alter und Leistungsstand) ist für jeden
Bläserschüler der Unterricht erhält, Pflicht! Die Schüler müssen an den Proben
sowie an den Auftritten/Konzerten teilnehmen. Bei mehrmaligem Fehlen in den
Proben oder bei Auftritten kann ein Ausschluß aus der Bläserschule
erfolgen!
- Die Probe des Vororchesters findet wöchentlich für 45 Minuten
statt. Das Jugend-blasorchester probt wöchentlich 90 Minuten. Auftritte und
Konzerte hängen von den Veranstaltern ab. Zusatzproben vor wichtigen Konzerten
sind möglich. Während der Schulferien finden keine Proben und in der Regel auch
keine Auftritte statt.
- Die Mitwirkung im Vororchester, Jugendblasorchester sowie im
Großen Blasorchester der Stadtmusik Schwenningen ist gebührenfrei. Ebenso muß
kein Mitgliedsbeitrag entrichtet werden.
- Die Aufnahme ins Vororchester, Jugendblasorchester oder ins
Große Blasorchester der Stadtmusik Schwenningen erfolgt nach Absprache der
jeweiligen Lehrkraft mit dem Stadtmusikdirektor und durch die Zustimmung der
gesetzlichen Vertreter.
- Die Ausbildung an der Bläserschule erfolgt durch fachlich
qualifizierte Lehrkräfte, über deren Einstellung der Stadtmusikdirektor in
Verbindung mit dem Vorstand der Stadtmusik Schwenningen entscheidet. In
Ausnahmefällen besteht auch die Möglichkeit der Zusammenarbeit mit den
Lehrkräften der Jugendmusikschule Villingen-Schwenningen.
- Der Unterricht erfolgt wöchentlich mit 30 Minuten
Einzelunterricht oder 45 Minuten Gruppenunterricht in einer Gruppe von zwei
Schülern. Nach Absprache des jeweiligen Instrumentallehrers mit dem Leiter der
Bläserschule und den gesetzlichen Vertretern kann der Unterricht auf 45 Minuten
Einzelunterricht ausgedehnt werden. Dies hängt jedoch von der Bereitschaft und
vom Engagement des Schülers/der Schülerin ab. Ebenso kann bei mangelndem
Interesse der Unterricht wieder von 45 Minuten Einzel-unterricht auf 30 Minuten
gekürzt werden! Die Wechsel erfolgen jeweils zu Beginn eines Schuljahres. Die
Gebühren werden im Falle eines Wechsels der jeweiligen Unterrichtszeit
angepasst.
- Während der Schulferien findet kein Unterricht statt. Für die
Unterrichtsstunde erkrankter Lehrkräfte wird nach Möglichkeit eine Vertretung
gestellt. Besteht diese Möglichkeit nicht, so fällt der Unterricht aus. Schüler
oder deren gesetzliche Vertreter haben keinen Anspruch darauf, daß eine solche
(infolge Erkrankung der Lehrkraft) ausgefallene Unterrichtsstunde nachgeholt
wird. Fällt der Unterricht (infolge Erkrankung der Lehrkraft) mehr als dreimal
hintereinander aus, so erhalten die Zahlungspflichtigen eine anteilige
Erstattung der Unterrichtsgebühren.
- Um den finanziellen Aufwand abzudecken, werden
Unterrichtsgebühren erhoben, über deren Höhe die Mitgliederversammlung der
Stadtmusik Schwenningen entscheidet. Die Unterrichtsgebühren sind jeweils im
ersten Vierteljahr des Vereinsjahres im voraus für das laufende Jahr zu
entrichten. Beginnt ein Schüler/eine Schülerin im Laufe des Vereinsjahres mit
dem Unterricht, wird die Unterrichtsgebühr ab dem Monat berechnet, in dem
der/die Schüler/in eingetreten ist. Das Vereinsjahr beginnt am 01. Januar und
endet am 31. Dezember. Das Schuljahr richtet sich nach dem Schuljahr der
allgemein-bildenden Schulen. Bei Austritt aus der Bläserschule im Laufe des
Vereinsjahres besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung der
Unterrichtsgebühren.
- Die Höhe der Unterrichtsgebühren ist in der jeweils geltenden
Gebührenordnung festgelegt.
- Das Unterrichtsmaterial (Schulen, etc.) muß nach Absprache mit
der jeweiligen Lehrkraft selbst gekauft werden.
- Das Mindestalter für die Aufnahme in die Bläserschule sollte 8
- 9 Jahre betragen. Sofern es der Stadtmusik Schwenningen möglich ist, bietet
sie einen Vorkurs an. Der Eintritt hier kann ab dem 7. oder 8. Lebensjahr
erfolgen. Ziel dieses Vorkurses ist es, auf der Blockflöte die musikalischen
Vorkenntnisse zu erlangen sowie nach ein- bis zweijähriger Ausbildung auf der
Blockflöte ein anderes Blas- oder Schlaginstrument an der Bläserschule der
Stadtmusik Schwenningen zu erlernen.
- Die Stadtmusik Schwenningen veranstaltet mindestens einmal pro
Jahr Schülervorspiele, bei denen die einzelnen Bläserschüler ihren derzeitigen
Leistungsstand nachweisen sollen. Die Teilnahme der Schüler an diesen Vorspielen
ist Pflicht!
- Das Ende der Ausbildungszeit wird durch die jeweilige Lehrkraft
in Absprache mit dem Stadtmusikdirektor bestimmt. Während der Zeit im
Vororchester und im Jugendblas-orchester erhalten die Schüler weiterhin
zusätzlich Instrumentalunterricht! Der Eintritt ins Große Blasorchester der
Stadtmusik Schwenningen ist nicht gleichzusetzen mit dem Ende der
Ausbildungszeit.
- Die Stadtmusik Schwenningen wünscht sich, daß die Bläserschüler
an den Lehrgängen des Blasmusikverbandes Rottweil-Tuttlingen teilnehmen und
somit das bronzene, silberne und goldene Leistungsabzeichen des
Blasmusikverbandes erhalten. Diese Lehrgänge finden in den Schulferien statt.
Die Anmeldung hierzu hängt vom Alter und vom Leistungsstand des Schülers ab und
erfolgt erst nach Absprache der jeweiligen Lehrkraft mit dem Stadtmusikdirektor
und nur mit der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter. Die Teilnahme ist
freiwillig.
- Jährlich sollte mindestens einmal eine Elternversammlung
stattfinden.
- Aus den Reihen der Eltern der Schüler der Bläserschule ist
ein/e Elternvertreter/in vorzuschlagen, der/die als stimmberechtigtes Mitglied
im Beirat die Interessen der Schülereltern vertritt. Der/die Elternvertreter/in
wird von der Mitgliederversammlung der Stadtmusik Schwenningen für die Dauer von
zwei Jahren gewählt.
- Die Schüler der Bläserschule bestimmen einen/e
Jugendsprecher/in, der/die als stimmberechtigtes Mitglied im Beirat deren
Interessen vertritt. Der/die Jugend-sprecher/in wird von der
Mitgliederversammlung der Stadtmusik Schwenningen auf die Dauer eines Jahres
gewählt. Das Mindestalter für dieses Amt beträgt 18 Jahre.
- Die Abmeldung eines Schülers aus der Bläserschule muß schriftlich erfolgen. Sie ist nur zum Ende eines Quartals möglich (31. März, 30. Juni, 30. September, 31. Dezember) und muß sechs Wochen vor dem jeweiligen Termin beim Leiter der Bläserschule vorliegen.
Schwenningen, den 1. September 1998